„Prüfungen sind deshalb so scheußlich, weil der größte Trottel mehr fragen kann, als der klügste Mensch zu beantworten vermag.“ Mit dieser 200 Jahre alten Erkenntnis hat der englische Schriftsteller Charles Caleb Colton es auf den Punkt gebracht.
Wer kennt das nicht? Nach einer guten Vorbereitung und einem guten Gefühl bei der Erstellung einer Klausur, Hausarbeit, Bachelorarbeit oder Masterarbeit kommt eine schlechte Note heraus, die mit unzureichenden oder sogar fehlerhaften Voten begründet wird.
Die Willkür in Prüfungsverfahren ist oft unerträglich. Gleichzeitig gewinnt die Abschlussnote zunehmend an Bedeutung. Sie ist für die gesamte berufliche Weichenstellung entscheidend, denn die Abschlussnote ist die Visitenkarte für die Zukunft.
Auch deshalb steigt die Anzahl der Prüfungsanfechtungen in Freiburg bzw. im gesamten Bundesland Baden-Württemberg wie in anderen Bundesländern an. Die Ursachen sind vielschichtig. Zu ihnen gehören unter anderem zum Teil schlecht ausgebildete Prüfer und eine zu geringe Bezahlung der Korrektoren.
I.
Mittlerweile nehmen viele Prüflinge die professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch. Diese ist auch notwendig, weil das Prüfungsrecht eine sehr spezielle Materie ist. Nicht selten versuchen Prüfungsämter die Prüflinge mit sanften Worten und scheinbarem Wohlwollen dazu zu bewegen, Prüfungsanfechtungen selbst durchzuführen. Eine durch den Prüfling selbst durchgeführte Prüfungsanfechtung ist für ein Prüfungsamt optimal, da die Mitarbeiter des Prüfungsamtes sich dann Prüflingen gegenüberstehen, die sich mit dieser Materie in der Regel erstmals beschäftigen. Ohne anwaltlichen Beistand gibt es für die Prüfungsämter, die den Amtsermittlungsgrundsatz in der prüfungsrechtlichen Praxis nicht sehr genau nehmen, eine leichte Beute. Prüflinge sind durch den Misserfolg in den Prüfungen meist verstört bzw. verärgert, begehen rechtliche Fehler und können die Angelegenheit unabhängig von mangelnden Rechtskenntnissen nicht objektiv betrachten.
Herr Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Spezialist für Prüfungsrecht unter anderem in Freiburg tätig und sagt dazu: „Im Prüfungsrecht ist eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten. Prüfer haben Bewertungsspielräume, so dass exakt herauszuarbeiten ist, inwieweit Korrekturen angreifbar sind. Zudem ist bei formellen Fehlern wie Lärm oder bei Prüfungsunfähigkeit regelmäßig zielgerichtetes, sehr schnelles und fachkundiges Handeln geboten, um Rechte nicht zu verwirken. Fachkundiger Rat ist erforderlich, denn ein Prüfling selbst ist in der eigenen Sache immer der schlechteste Anwalt. Bei guter anwaltlicher Beratung sind die Erfolgsaussichten aber relativ hoch, zumal die Mehrheit der Prüfungsanfechtungen in Statistiken nicht auftaucht, weil sie durch einen Vergleich beendet werden. Ein schlechter Rechtsberater kann hingegen die berufliche Karriere kosten.
II.
Durch die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge werden in Freiburg insbesondere an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg vermehrt Prüfungsanfechtungen durchgeführt. Das gilt im Grundsatz für alle Studiengänge. Bei den Prüfungsanfechtungen Jura nehmen in Freiburg neben dem Bereich des 1. Examens und des 2. Staatsexamens auch die Prüfungsanfechtungen bezüglich der Zwischenprüfung überproportional zu. Auch steigt die Anzahl der Prüfungsanfechtungen in den medizinischen Studiengängen, bei Ingenieuren und im Bereich Lehramt.
Allerdings gibt es auch völlig andere Bereiche, in denen Prüfungsanfechtungen eine Rolle spielen. Dazu zählen zum Beispiel die Prüfungsanfechtung Handwerk, die Gleichwertigkeitsprüfungen und die Prüfungsanfechtung Schule.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heinze & Partner als eine der führenden Kanzleien auf diesem Gebiet in Deutschland, führt Prüfungsanfechtungen in Baden-Württemberg durch und ist aufgrund maßgeblicher Publikationen ihrer Rechtsberater wohl die einzige sich auf hohem wissenschaftlichem Niveau bewegende Sozietät im Prüfungsrecht.
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